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Haushalts­auflösung & Wohnungs­auflösung in Bremen

Kostenlose Besichtigung · schriftlicher Festpreis · 24/7 Notfall-Service

Clean Ruck Zuck löst Wohnungen und Häuser in Bremen und umzu vollständig auf – nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim oder vor dem Verkauf. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis. Am Ende übergeben wir die Räume besenrein oder auf Wunsch gereinigt, bereit für Vermieter, Makler oder neue Bewohner.

Eine Haushaltsauflösung ist selten nur Arbeit. Oft steht ein Abschied dahinter – deshalb arbeiten wir ruhig und diskret und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

Das übernehmen wir

  • Kostenlose Besichtigung und schriftlicher Festpreis
  • Räumung aller Räume inklusive Keller, Dachboden und Garage
  • Abbau von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Beiseitelegen von Dokumenten, Fotos und Erinnerungsstücken nach Absprache
  • Sortierung und Entsorgung
  • Besenreine Übergabe
  • Auf Wunsch: Endreinigung und Übergabe an Vermieter oder Hausverwaltung

Für wen?

  • Angehörige und Erben
  • Seniorinnen und Senioren beim Wechsel ins Heim oder betreute Wohnen
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Vermieter, Makler und Haus­verwaltungen

So läuft es ab

  1. Erstes Gespräch

    Am Telefon oder per WhatsApp: Wann muss die Wohnung frei sein, wer entscheidet mit, was ist schon geklärt?

  2. Besichtigung

    Kostenlos vor Ort. Wir gehen gemeinsam durch die Räume und halten fest, was bleibt und was gehen kann.

  3. Schriftlicher Festpreis

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot – ohne Nachforderungen, solange der Umfang dem besichtigten entspricht.

  4. Auflösung

    Wir räumen Raum für Raum. Persönliches, das uns begegnet, legen wir nach Absprache für Sie beiseite.

  5. Übergabe

    Besenrein oder gereinigt – und auf Wunsch direkt an Vermieter, Makler oder Hausverwaltung.

Typische Anlässe

Jede Haushaltsauflösung ist anders. Gemeinsam ist allen: Es gibt einen Termin, bis zu dem die Wohnung frei sein muss, und meist wenig Zeit neben allem anderen, was gerade zu regeln ist.

  • Nachlass nach einem Todesfall
  • Umzug ins Pflegeheim oder ins betreute Wohnen
  • Verkleinerung, wenn die alte Wohnung zu groß geworden ist
  • Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie

Wohnungs­auflösung nach einem Todesfall

Nach einem Todesfall ist eine Wohnungsauflösung oft eine von vielen Aufgaben, die gleichzeitig anstehen. Bevor geräumt wird, sollte geklärt sein, wer über den Haushalt entscheidet und bis wann die Wohnung frei sein muss. Wir stimmen den Ablauf mit der Person ab, die uns beauftragt, und richten uns nach diesem Termin. Fragen zu Erbe und Mietvertrag klären Sie bitte mit Vermieter, Nachlassgericht oder Ihrer Rechtsberatung – wir kümmern uns um die Räumung.

Erinnerungs­stücke und Unterlagen

Bevor wir räumen, legen wir mit Ihnen fest, was bleibt. Fotoalben, Briefe, Dokumente und Wertsachen, auf die wir beim Räumen stoßen, legen wir nach Absprache beiseite und übergeben sie Ihnen. Was Sie behalten möchten, entscheiden Sie – nicht der Zeitdruck.

Wenn Angehörige nicht in Bremen wohnen

Viele Erben leben weit weg. Ablauf, Schlüsselübergabe und Abstimmung klären wir dann per Telefon, E-Mail oder WhatsApp – so, wie es für Sie am einfachsten ist.

Haushalts­auflösung, Wohnungs­auflösung oder Ent­rümpelung?

Bei einer Entrümpelung geht es um einzelne Räume oder Bereiche. Eine Haushaltsauflösung umfasst den kompletten Haushalt – von der Küche über Lampen und Gardinenstangen bis zu Keller und Dachboden – und endet meist mit der Übergabe der leeren Wohnung. Wohnungsauflösung meint im Alltag dasselbe; bei einem Haus mit Garten und Garage spricht man eher von Hausauflösung.

FAQ

Fragen zur Haushalts­auflösung

Der Preis richtet sich nach Menge, Zugang und Aufwand – also danach, wie voll die Wohnung ist, in welcher Etage sie liegt und was abgebaut werden muss. Diese Punkte sehen wir uns bei der kostenlosen Besichtigung an; danach erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis.

Eine Entrümpelung betrifft einzelne Räume oder Bereiche, zum Beispiel Keller oder Dachboden. Eine Wohnungsauflösung – auch Haushaltsauflösung genannt – räumt den kompletten Haushalt und endet mit der Übergabe der leeren Wohnung an Vermieter, Makler oder neue Eigentümer.

Das klären wir bei der Besichtigung: Bei einer Wertanrechnung werden verwertbare Gegenstände, etwa gut erhaltene Möbel, mit dem Preis der Auflösung verrechnet. Ob und in welchem Umfang das bei Ihrem Haushalt möglich ist, hängt vom Zustand und der Nachfrage nach den Stücken ab. Echte Wertgegenstände wie Schmuck oder Sammlungen lassen Sie am besten vorher separat schätzen.

Das hängt von Größe, Füllgrad und Zugang ab. Den Zeitrahmen nennen wir Ihnen nach der Besichtigung verbindlich, damit Sie den Übergabetermin planen können.

Wir legen vorab gemeinsam fest, was gesucht und aufgehoben werden soll. Dokumente, Fotos und Wertsachen, auf die wir beim Räumen stoßen, legen wir nach Absprache beiseite und übergeben sie Ihnen.

Nein, nicht zwingend. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, stimmen wir Schlüsselübergabe und Ablauf individuell mit Ihnen ab.

Ja, auf Wunsch reinigen wir die geräumte Wohnung im Anschluss, sodass sie an Vermieter, Makler oder neue Bewohner übergeben werden kann.

Teilweise: Privatkunden können die Arbeitskosten in der Regel nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen (20 % der Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag). Ob das bei einem Nachlass für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Haushalts­auflösung? Ruck Zuck erledigt.

Kostenlose Besichtigung, schriftlicher Festpreis. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder fragen Sie online an.