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Ratgeber

Haushalts­auflösung nach einem Todesfall in Bremen: Ablauf, Fristen, Checkliste

Kurz gesagt

Mit der Haushaltsauflösung müssen Sie nicht in den ersten Tagen beginnen. Zuerst kommen Sterbefallanzeige, Bestattung und die Frage, wer erbt – geräumt wird, wenn feststeht, wer entscheiden darf, und wenn Dokumente und Erinnerungsstücke gesichert sind. Den Zeitrahmen setzt meist die Mietwohnung: Erben können den Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB).

Stand: Oktober 2026 · Fakten geprüft am 14.10.2026 · Herausgeber: Clean Ruck Zuck · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Die ersten Tage: Was vor der Räumung kommt

In den ersten Tagen nach einem Todesfall ist vieles gleichzeitig zu regeln. Für die Wohnung selbst ist kaum etwas eilig – mit einer Ausnahme: Sie sollte sicher verschlossen sein. Diese Schritte haben Vorrang vor jeder Räumung:

  1. Den Tod beim Standesamt anzeigen

    Der Tod muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten Werktag danach angezeigt werden (§ 28 PStG). Häufig übernimmt das ein Bestattungsunternehmen – fragen Sie dort nach. Dort erhalten Sie auch die Sterbeurkunden, die Sie für Vermieter, Banken und Versicherungen brauchen.

  2. Ein gefundenes Testament abliefern

    Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Handschriftliche Testamente nimmt das Amtsgericht Bremen im Original entgegen, Vorsprachen dort laufen nur nach Terminvereinbarung.

  3. Klären, wer erbt und wer entscheidet

    Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 FamFG). In der Stadt Bremen haben das Amtsgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen-Blumenthal eine Nachlassabteilung. Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB). Ob Sie ihn brauchen, erfahren Sie dort oder bei einer Notarin bzw. einem Notar.

  4. Die Ausschlagungsfrist im Blick behalten

    Ein Erbe kann nur binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden, ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund; bei Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Nach Ablauf gilt das Erbe als angenommen (§ 1943 BGB). Wenn Sie über eine Ausschlagung nachdenken, lassen Sie sich beraten, bevor Sie Nachlassgegenstände verkaufen, verschenken oder entsorgen.

  5. Die Wohnung sichern

    Schlüssel einsammeln, Fenster schließen, Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entsorgen und die Post umleiten oder regelmäßig abholen. Wer einen Schlüssel hat, sollte unter den Angehörigen klar sein.

Die Miet­wohnung: Wer kündigt, und bis wann?

Lebte jemand mit der verstorbenen Person im gemeinsamen Haushalt – etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere Angehörige –, tritt diese Person in den Mietvertrag ein. Sie kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will (§ 563 BGB).

Tritt niemand ein, läuft der Mietvertrag mit den Erben weiter. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand eintritt (§ 564 BGB). Die gesetzliche Frist: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (§ 573d BGB). Oft lässt sich mit dem Vermieter auch ein früherer Auszugstermin vereinbaren – das lohnt eine Nachfrage.

Lesen Sie den Mietvertrag, bevor Sie die Räumung planen: Dort steht, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden soll. Besenrein heißt leer und gefegt; erwartet der Vermieter mehr, kommt eine Endreinigung dazu.

Fristen auf einen Blick

Wichtige Fristen nach einem Todesfall (Stand: Oktober 2026)
FristWorum es gehtGrundlage
Spätestens am 3. Werktag nach dem TodWorum es geht: Anzeige beim Standesamt des SterbeortesGrundlage: § 28 PStG
Unverzüglich nach Kenntnis vom TodWorum es geht: Gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefernGrundlage: § 2259 BGB
1 Monat ab Kenntnis vom TodWorum es geht: Mitbewohnende Angehörige können den Eintritt in den Mietvertrag ablehnenGrundlage: § 563 BGB
1 Monat ab Kenntnis (Tod und kein Eintritt)Worum es geht: Außerordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Erben oder VermieterGrundlage: § 564 BGB
Bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten MonatsWorum es geht: Gesetzliche Frist dieser KündigungGrundlage: § 573d BGB
6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandsbezug)Worum es geht: Erbe ausschlagenGrundlage: § 1944 BGB
Wichtige Fristen nach einem Todesfall (Stand: Oktober 2026). Allgemeine Übersicht ohne Gewähr. Wann eine Frist im Einzelfall beginnt, hängt von Umständen ab, die nur Sie kennen.

Checkliste vor der Räumung

Bevor jemand die Wohnung räumt – Sie selbst oder eine Firma –, sollte diese Liste abgehakt sein. Was einmal entsorgt ist, kommt nicht zurück.

  • Dokumente suchen und sichern: Testament, Ausweise, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Renten- und Steuerbescheide, Fahrzeug- und Grundstückspapiere.
  • Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände sichern und mit den Miterben gemeinsam dokumentieren, etwa mit einer Liste und Fotos.
  • In der Familie klären, wer welche Erinnerungsstücke, Fotos oder Möbel behalten möchte.
  • Verträge kündigen oder umschreiben: Strom, Gas, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Versicherungen, Mitgliedschaften.
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ablesen und fotografieren.
  • Unter den Erben festhalten, wer entscheidet, wer Schlüssel hat und wer Ansprechpartner für Vermieter und Firma ist.
  • Im Mietvertrag nachlesen, wie die Wohnung zurückgegeben werden muss, und den Übergabetermin mit dem Vermieter festlegen.
  • Entscheiden, was verkauft, verschenkt oder gespendet werden soll – vor dem Räumungstermin, nicht währenddessen.
  • Keller, Dachboden, Garage und Gartenhaus nicht vergessen – auch dort liegen oft Unterlagen.

So läuft die Haushalts­auflösung mit uns ab

Wenn feststeht, was bleibt, kann geräumt werden. Bei einer Haushaltsauflösung mit Clean Ruck Zuck sieht das so aus:

  1. Erstes Gespräch

    Am Telefon oder per WhatsApp: Wann muss die Wohnung frei sein, wer entscheidet mit, was ist schon geklärt?

  2. Kostenlose Besichtigung

    Vor Ort oder anhand von Fotos und Videos. Wir gehen gemeinsam durch die Räume und halten fest, was bleibt und was gehen kann.

  3. Schriftlicher Festpreis

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot – ohne Nachforderungen, solange der Umfang dem besichtigten entspricht. Wovon der Preis abhängt, erklären wir auf der Seite Kosten & Festpreis.

  4. Auflösung

    Wir räumen Raum für Raum. Dokumente, Fotos und Wertsachen, auf die wir dabei stoßen, legen wir nach Absprache für Sie beiseite.

  5. Übergabe

    Besenrein oder auf Wunsch gereinigt – bereit für Vermieter, Makler oder neue Bewohner.

Wenn Sie nicht in Bremen wohnen

Viele Erben leben weit weg. Sie müssen bei der Räumung nicht dabei sein: Ablauf und Schlüsselübergabe stimmen wir vorher mit Ihnen ab, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Hilfreich ist eine kurze Liste oder ein paar Fotos, was auf keinen Fall entsorgt werden darf.

Wer die Kosten trägt – und was sich absetzen lässt

Die Kosten der Räumung gehören zur Abwicklung des Nachlasses; Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Wie die Kosten unter mehreren Erben verteilt werden, regeln diese untereinander.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Privatpersonen nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von der Steuer abziehen, wenn eine Rechnung vorliegt und unbar gezahlt wurde. Ob das bei der Auflösung eines fremden Haushalts im Erbfall für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Mehr dazu unter Steuervorteil nach § 35a.

Keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft geben das zuständige Nachlassgericht, eine Notarin oder ein Notar sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; bei Steuerfragen Ihre Steuerberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Räumen sollte, wer über den Nachlass entscheiden darf – in der Regel die Erben gemeinsam oder jemand mit ihrer Zustimmung. Sichern Sie vorher Dokumente und Wertsachen. Wer überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte sich vor dem Verkaufen oder Entsorgen von Nachlassgegenständen beraten lassen. Das ist keine Rechtsberatung.

Das hängt vom Mietvertrag ab. Erben können innerhalb eines Monats nach Kenntnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB): spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Bis dahin muss die Wohnung geräumt und übergeben sein, sofern Sie mit dem Vermieter keinen anderen Termin vereinbaren.

Nein, nicht zwingend. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, stimmen wir Schlüsselübergabe und Ablauf vorher individuell mit Ihnen ab – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.

Wir legen vorab gemeinsam fest, was gesucht und aufgehoben werden soll. Dokumente, Fotos und Wertsachen, auf die wir beim Räumen stoßen, legen wir nach Absprache beiseite und übergeben sie Ihnen.

In der Regel die Erben, denn sie haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Mehrere Erben regeln die Aufteilung untereinander. Den Preis erhalten Sie bei uns nach einer kostenlosen Besichtigung als schriftlichen Festpreis.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, mit Rechnung und unbarer Zahlung. Ob das bei einem Nachlass für Sie gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Das ist keine Steuerberatung.

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