So läuft es ab · Schritt 1/4
Anfrage
Anruf, WhatsApp oder Formular – gern mit ein paar Fotos. Wir melden uns schnell zurück.
Kostenlose Besichtigung · schriftlicher Festpreis · 24/7 Notfall-Service
Clean Ruck Zuck übernimmt die Gartenpflege in Bremen und umzu: Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete jäten und Laub entfernen – einmalig, zum Saisonstart oder regelmäßig, für Privatgärten und die Außenanlagen von Wohnhäusern. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis; den Grünschnitt nehmen wir mit.
Und weil wir auch entrümpeln, verschwinden alte Gartenmöbel und Gerümpel aus Schuppen und Laube gleich mit.
Anruf, WhatsApp oder Formular – gern mit ein paar Fotos. Wir melden uns schnell zurück.
Kostenlos: Wir sehen uns Garten, Hecken und Zugang an.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot – ohne Nachforderungen, solange der Umfang dem besichtigten entspricht.
Einmalig oder im vereinbarten Rhythmus – Grünschnitt nehmen wir mit.
Im Frühjahr Rückschnitt und Beete, im Sommer Rasen und Formschnitt, im Herbst Laub und Aufräumen vor dem Winter. Wichtig für Hecken: Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten; schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Wir planen die Arbeiten entsprechend.
Alte Gartenmöbel, ein morscher Schuppen, Bauschutt hinter der Garage oder eine Laube, die seit Jahren niemand betreten hat: Wir räumen den Garten so, wie wir Wohnungen räumen – und nehmen alles mit.
FAQ
Das hängt von Größe, Zustand und gewünschtem Umfang ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Starke Rückschnitte sind nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten.
Ja. Einen Heckenschnitt buchen Sie auch ohne regelmäßige Gartenpflege – als Formschnitt in der Saison oder als stärkeren Rückschnitt ab Oktober bis Ende Februar, wenn das Bundesnaturschutzgesetz ihn erlaubt. Den Schnitt nehmen wir mit.
Ja, Grünschnitt und Gartenabfälle nehmen wir mit und entsorgen sie.
Ja, auf Wunsch kommen wir in einem festen Rhythmus – zum Beispiel alle zwei Wochen in der Saison.
In der Regel ja: Gartenpflege gehört nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Vermieter und WEGs pflegen wir Außenanlagen im festen Rhythmus, auf Wunsch zusammen mit Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung. Details klärt Ihre Hausverwaltung.
Privatkunden können die Arbeitskosten für Gartenpflege in der Regel nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen: 20 % der Arbeitskosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Das ist keine Steuerberatung.
Im Einsatz in ganz Bremen und im Umland – unser Einsatzgebiet.
Kostenlose Besichtigung, schriftlicher Festpreis. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder fragen Sie online an.